Im Zuge der Corona-Pandemie wurde diese sogenannte Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben. Sie entspricht nun dem Fachen der monatlichen Bezugsgröße, die aktuell bei Euro liegt. Ganz konkret können . Bei einem Rentenbeginn im Jahr ergibt sich ein Besteuerungsanteil von 82 Prozent, ein Anteil von 18 Prozent bleibt steuerfrei. Beginnt die Rente , beträgt der .
Dann gibt es pro Monat ohne Rente einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wer ein Jahr später in Rente geht, kann also 6 Prozent mehr Rente bekommen. Im Jahr verdient er also 38 Euro dazu. Seine individuelle Hinzuverdienstgrenze liegt bei 37 Euro jährlich, wie ihm sein Rentenversicherungsträger mitgeteilt hat. Er .